Zur Steigerung der Attraktivität des berufsbezogenen Fremdsprachenunterrichts an der Berufsschule können sich Auszubildende seit 1997 die erworbenen Englischkenntnisse durch eine zusätzliche, freiwillige, zentral gestellte und auf den jeweiligen Beruf zugeschnittene Prüfung nach europaweiten Standards zertifizieren lassen. Diese Zertifikatsprüfung, die auf bis zu drei Niveaustufen abgelegt werden kann, besteht aus einer Hörverstehens-Prüfung und einem obligatorischen schriftlichen und mündlichen Teil. Die Leistungen der Schüler werden nicht durch Noten dargestellt, sondern genau beschrieben, so dass der Arbeitgeber aussagekräftige Informationen über die fremdsprachlichen Fertigkeiten des Mitarbeiters bekommt.
Die Zertifikatsprüfungen finden im Mai/Juni an der Berufsschule statt. Das Zertifikat wird von der Schule verliehen und ist bundesweit anerkannt.
Die KMK-Rahmenvereinbarung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung sieht dabei insgesamt vier Kompetenzbereiche vor, mit denen auch die speziellen Bedarfsprofile der fremdsprachlichen Handlungskompetenz in den jeweiligen Berufsfeldern berücksichtigt werden: