Eingangsvoraussetzungen:
Für diesen Ausbildungsberuf ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Derzeit überwiegen an der Berufsschule die Schüler mit einem Hauptschulabschluss. Wünschenswert sind aber in jedem Fall gute schulische Kenntnisse in Deutsch und Rechnen, daneben gute sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten und Kontaktfähigkeit.

Gesetzliche Grundlage:
Der Ausbildungsberuf des/r Kaufmanns/frau im Einzelhandel ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich:
Vorbildung:
• Bei Auszubildenden mit mittlerem Bildungsabschluss und Abiturienten kann die Ausbildungszeit um 6 Monate bis ein Jahr verkürzt werden.
• Bei Wirtschaftsschülern muss die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden
bei besondere Leistungen in den Fächern:
• Einzelhandelsbetriebslehre, Warenverkaufkunde kann die Ausbildungszeit ebenfalls verkürzt werden.


Zuständige Stelle für Fragen zum Ausbildungsverhältnis:
Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt
http://www.wuerzburg.ihk.de

Der Verkauf von Waren an den Endverbraucher ist die Kernaufgabe des Einzelhandels. Die Arten, wie die Waren an den Kunden gebracht werden, sind sehr unterschiedlich. Oft braucht der Kunde eine intensive Beratung, im Selbstbedienungsladen greift er dagegen eigenhändig zu. Daneben spielen die Tätigkeiten im Rahmen der Beschaffung und Lagerung eine erhebliche Rolle. Insofern sind die Aufgabenbereiche in diesem Beruf recht vielfältig.

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Aufgaben des zukünftigen Einzelhändlers. Neben Tätigkeiten im Verkaufsraum wie Kundenberatung oder Auffüllen von Waren zählen zu seinen Aufgaben auch die Tätigkeiten im Einkauf einschließlich der Marktbeobachtung und Sortimentsgestaltung, in der Warenannahme, im Lager, in der Buchhaltung, in der Inventur, in der Werbung und Verkaufsförderung






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