Gruppenarbeit
Die allgemeinen Ausbildungsbedingungen sind bei den Verkäufern/Verkäuferinnen die gleichen, wie bei den Kaufleuten im Einzelhandel. Deshalb zeigen wir auf der folgenden Seite nur die Abweichungen beim Beruf des Verkäufers, der Verkäuferin.
Auch hierbei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren.
Das Arbeitsgebiet des Verkäufers/der Verkäuferin umfasst die beratende und verkaufende Tätigkeit im Einzelhandelsgeschäft, sowie die sonstigen unmittelbar mit dem Warenverkauf verbundenen Arbeiten. Hinzu kommen Verpacken, Lagerarbeiten, Kassieren, Auszeichnen und Ordnen der Ware. Es werden in jeder Branche spezielle Warenkenntnisse verlangt, da Kundenberatung ohne Kenntnisse über Herkunft, Beschaffenheit und Pflege der angebotenen Ware nicht denkbar ist.
Verkäufer und Verkäuferinnen werden an der Berufsschule Main-Spessart zusammen mit den Kaufleuten im Einzelhandel unterrichtet. Sie erfahren jedoch in der Schule, in einem speziell eingerichteten Verkaufsschulungsraum, eine besondere Hinführung zur Verkäuferprüfung.
Bei entsprechenden schulischen und betrieblichen Leistungen kann eine weitere Ausbildungsstufe von einem Jahr zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel führen.
Im Bereich der Berufsschule Main-Spessart werden von den Einzelhandelsbetrieben nur noch sehr wenige Ausbildungsverträge für den Beruf Verkäufer/-in abgeschlossen. Die weitaus meisten Ausbildungsverträge beziehen sich auf die umfassendere Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/-kauffrau.